Mellingen, den 30. Juni 2022
1. Allgemeines
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge mit der M. Schönenberger AG. Abweichungen von den AGB’s bedingen eine schriftliche Bestätigung.
2. Preisgestaltung
Die M. Schönenberger AG behält sich das Recht vor, jederzeit Preisanpassungen durchzuführen. Alle Preisangaben in Preislisten, Prospekten etc. sowie mündliche Preisvereinbarungen verlieren mit der Festlegung eines neuen Preises der M. Schönenberger AG (oder ihrer Lieferanten) die Gültigkeit (ausgenommen schriftliche Offerten).
3. Offerten
Schriftliche Offerten sind, falls keine andere Frist angegeben, 3 Monate gültig. Die M. Schönenberger AG ist zudem berechtigt, Preise und Bedingungen so anzupassen, dass sämtliche Kostenabweichungen, die zwischen dem Datum des Angebots und dem Liefertermin entstehen, gedeckt sind (z.B. aufgrund von Gebühren, Zöllen, Steuern etc.).
4. Auftragsbestätigung
Bei einem Auftragswert grösser als CHF 2‘000.- ist eine schriftliche Bestellung notwendig.
5. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist jede Rechnung der M. Schönenberger AG innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Forderungen des Kunden können nicht oder nur mit schriftlicher Bestätigung, mit Rechnungen der M. Schönenberger AG verrechnet werden. Nicht gerechtfertigte Skontoabzüge werden mit einer zusätzlichen Gebühr für
Administrationskosten von CHF 10.00 pro Rechnung nachbelastet. Im Falle von Zahlungsrückständen des Kunden ist die M. Schönenberger AG berechtigt, Zinsen zu einem marktüblichen Zinssatz zu erheben. Bezahlt der Kunde nach mehrmaligem Mahnen nicht, kann er auf den durch Zahlungsverzug entstanden Schaden verklagt werden. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 10.- erhoben.
6.1 Lieferbedingungen
Die offerierten Lieferbedingungen und –fristen gelten grundsätzlich für sämtliche Bestellungen. Die Lieferfristen können sich angemessen verlängern, wenn a) Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und dergleichen zu Verzögerungen führen oder wenn b) die M. Schönenberger AG durch höhere Gewalt oder ausserhalb der Kontrolle liegende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Sabotage, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Feuer, Aufstände, Krieg sowie unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von bestellten Materialien daran gehindert wird, den Vertrag zu erfüllen.
6.2 Lieferkonditionen
Kleinpakete bis 30kg: Nettobestellwert bis CHF 149.-: Zzgl. CHF 14.- Frachtkosten (exkl. MwSt.) / Nettobestellwert ab CHF 150.-: Frachtfreie Lieferung. Grosspakete und Paletten: Nettobestellwert bis CHF 999.-: Zzgl. CHF 45.00 Frachtkostenanteil (exkl. MwSt.) / Nettobestellwert ab CHF 1'000.-: Frachtfreie Lieferung.
7. Mängelrüge
Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form erfolgen. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung, wird schnellstmöglich kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Forderungen werden ausdrücklich abgelehnt. Die Produkte müssen mittels Formular „Rücksendung“, welches auf unserer Homepage zu finden ist, zurückgeschickt werden.
8. Warenrücknahme/Umtausch
Warenrücknahmen erzeugen Kosten und sollten die absolute Ausnahme sein. Für den Fall, dass es einmal wirklich nötig ist, gelten folgende Voraussetzungen: Die Ware muss in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand in der Originalverpackung nicht später als 2 Wochen nach Lieferung unter vorheriger Ankündigung an uns zurückkommen. Für das Handling erlauben wir uns 15% der Kosten in Rechnung zu stellen. Werden uns Produkte ohne gegenseitig getroffene Vereinbarung zugestellt, retournieren wir die Sendung auf Kosten des Absenders. Die Produkte müssen mittels Formular „Rücksendung“, welches auf unserer Homepage zu finden ist, zurückgeschickt werden.
9. Garantie
Wir gewähren Garantie innert 24 Monate ab Lieferdatum ab Lager, auf allenfalls entstandene Mängel, die nachweisbar ihre Ursachen in Materialfehler haben. Die Garantie erstreckt sich auf eine kostenlose Ersatzlieferung. Kosten für eine mögliche Installation sowie jegliche weitere mögliche Aufwände, welche entstehen können, werden nicht von uns übernommen.
10. Übergang von Nutzen und Gefahr
Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Ware bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse.
11. Eigentumsrechte
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen bleiben alle gelieferten Produkte und Warten im alleinigen Eigentum von M. Schönenberger AG.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Verträge zwischen der M. Schönenberger AG und dem Vertragspartner unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtstand ist Baden.